Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind für das Funktionieren der Website notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Datenschutzerklärung

Förderbedingungen

Die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. versteht sich in ihrer Arbeit vorrangig als operative Stiftung, die im Rahmen ihres Satzungszwecks eigene Vorhaben und Programme initiiert und durchführt. Sie ist offen für Partnerschaften und Kooperationen, fördert jedoch in der Regel keine Projekte Dritter. Sie verfügt deshalb auch nicht über ein formales Antragsverfahren. Ausnahmen bilden ausgewählte programmbezogene Föderfonds, die innerhalb bestehender Projekte themenspezifisch angeboten werden.

Allgemeine Förderanträge können allerdings in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden. Dies gilt zumeist dort, wo Vorhaben anderer in besonderer Weise einen Beitrag zu den Zielen und dem Programm der Stiftung zu leisten versprechen. Der Vorstand der Stiftung hat die Möglichkeit, Einzelförderungen zu bewilligen, die in der Regel die Höhe von 5.000 Euro nicht übersteigen.

Dabei ist ein Bezug zu den Zielen und dem Programm der Stiftungsarbeit zwingend. Erfahrungsgemäß finden hier vorrangig Völker verbindende, ehrenamtlich initiierte oder durchgeführte und/oder innovative Vorhaben aus den Bereichen Kultur, Europa, und Naturschutz Berücksichtigung. Besonders wichtig ist dem Vorstand der Stiftung dabei die Förderung Jugendlicher und junger Erwachsener, insbesondere in der Auseinandersetzung mit Kultur, Bildung, Wissenschaft, Geschichte und gesellschaftlicher Verantwortung.

Grundsätzlich ausgeschlossen von diesem Förderverfahren sind:

Druckkostenzuschüsse, Buch-, CD- oder Filmprojekte, die Deckung von Etatlücken vorhandener Vorhaben, Folge- bzw. Ausfallfinanzierungen, individuelle Zuschüsse zu Freiwilligendiensten im Ausland sowie institutionelle Förderungen oder Zuschüsse zu Personalkosten.

Für eine Entscheidung des Vorstands müssen der Stiftung formlose, aber aussagekräftige Unterlagen vorliegen, die eindeutig Aufschluss geben über:

  • Inhalt und Anliegen des Projektes

  • die Gesamtkosten des angestrebten Vorhabens

  • die erwarteten Einnahmen inklusive einer erwarteten Förderung durch Dritte sowie die Höhe des erbetenen Zuschusses

Ohne hiermit einen Anspruch auf Förderung durch die Toepfer Stiftung in Aussicht stellen zu wollen, verweisen wir an dieser Stelle gern auf die Publikation der Stiftung Mitarbeit, die evtl. eine Hilfestellung bei der Formulierung eines Förderantrages bietet: Erfolgreich Fördermittel einwerben.

Die Stiftung bemüht sich, auf entsprechende Anfragen binnen vier Wochen zu reagieren. Unverlangt eingesandte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Besondere Fördermöglichkeiten gibt es für Initiativen zur zukunftsgerechten Landnutzung und für Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen.

Kontakt

Marina Meyer Assistentin des Vorstandsvorsitzenden

+49 40 33 402 – 10meyer@toepfer-stiftung.de