Was wir tun
Small Change for Transformative Change
Der kleine Förderfonds für zukunftsgerechte Landnutzung & sozial-ökologische Transformation
Die Stiftung versteht die Förderfonds „Small Change“ als Suche nach Initiativen oder Vorhaben, bei denen „kleines Geld“ große Wirkung entfalten kann, also erwartbar einen Unterschied macht. Dabei ist ein Bezug zu den Zielen und dem Programm der Stiftungsarbeit zwingend.
Naturschutz und Landschaftspflege, Land- und Forstwirtschaft gehören traditionell in den Kernbereich der Aktivitäten der Toepfer Stiftung. Seit 2007 wurden diese „grünen Aktivitäten“ unter dem Titel „Zukunftsgerechte Landnutzung“ gebündelt. Vor dem Hintergrund von Klima- und Biodiversitätskrise ist die Stiftung an Ansätzen interessiert, die sich dem Veränderungsdruck auf Agrar- und Ernährungssysteme, Landschaften, Ökosysteme und Stadt-Land-Beziehungen auf eine konstruktive Weise widmen.
In diesem Kontext können Vorhaben gefördert werden, die einen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation in Richtung Nachhaltigkeit leisten, indem sie beispielsweise innovative Ansätze einer nachhaltigeren und klimagerechteren Landnutzung erproben oder Angebote des transformativen Lernens und des demokratischen Diskurses über diese Fragen schaffen. Willkommen sind uns insbesondere auch Projekte, die soziale und ökologische Fragen zusammendenken – also beispielsweise Antworten darauf suchen, wie eine zukunftsgerechte Landnutzung gerechter organisiert werden und die Transformation in Richtung Nachhaltigkeit gemeinschaftlich gestaltet werden kann.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt im nord- bis bundesdeutschen Raum, in Einzelfällen können auch Projekte im europäischen Ausland gefördert werden.
Für Förderanträge, die sich nicht auf Small Change for Transformative Change beziehen, informieren Sie sich bitte über die allgemeinen Förderbedingungen der Toepfer Stiftung.
Wenn Sie einen Förderantrag für Small Change for Transformative Change einreichen möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Lesen Sie sich die allgemeinen Förderbedingungen bitte genau durch
Füllen Sie bitte das untenstehende Antragsformular aus
Stellen Sie uns bitte über das Antragsformular einen ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan zur Verfügung (Vorlage siehe unten)
Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden
- Förderbedingungen
Small Change hat den Anspruch, dass:
die Antragstellenden in der Regel die Gemeinnützigkeit besitzen oder mit einer gemeinnützigen Organisation kooperieren und einen nachweisbaren ideellen oder materiellen Eigenbeitrag zu dem Vorhaben beisteuern. Dort, wo (noch) keine Gemeinnützigkeit vorliegt oder Einzelpersonen eine Förderung beantragen, folgt ein erhöhter Transparenzanspruch an die Mittelverwendung.
Förderungen maximal bis zur Höhe von € 5.000 ausgesprochen werden. Eine Beantragung dieser Höchstsumme bedarf einer besonderen Begründung, die Beantragung kleinerer Summen ist aussichtsreicher.
sich die Toepfer Stiftung mit derartigen Förderungen an keinen Vorhaben beteiligt, deren Gesamtvolumen € 25.000 übersteigt. Hiervon ausgenommen sind Gründungs-, Vorlauf- oder Vorprojektkosten für größere Vorhaben.
die bloße Unterstützung des Regelbetriebs vorhandener Institutionen oder wiederkehrender, bereits etablierter Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen ist, und
Initiativen oder Vorhaben nur einmalig gefördert werden können und die mehrfache Antragstellung durch eine Institution binnen eines Geschäftsjahres ausgeschlossen ist.
Von der Förderung auf Antrag sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Stipendien oder Einzelfallhilfen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (Mildtätigkeit)
die Deckung von nachlaufenden Etatlücken vorhandener Vorhaben sowie Folge- bzw. Ausfallfinanzierung
Zuschüsse zu laufenden Personalkosten
Zuschüsse zu Freiwilligendiensten im Ausland, Klassenfahrten, Schüleraustauschen sowie der Teilnahme an internationalen Schüler- oder Studierendenwettbewerben (Model the UN, Moot Courts, Simulationen zum Europäischen Jugendparlament, etc.)
Regelaktivitäten innerhalb von Städtepartnerschaften
Druckkostenzuschüsse oder die Förderung von Buch-, CD- oder Filmprojekten,
die Anschaffung von Investitionsgütern für Einzelpersonen oder nicht-gemeinnützige Organisationen (Filmequipment, Computer, Fahrzeuge etc.)
Projekte freier Künstler und Künstlerinnen oder Produktionskosten zu Vorhaben, sofern sie sich nicht eindeutig zu den o.g. Zielen in Beziehung setzen.
Vorhaben der kulturellen Bildung an Schulen. Hamburger Initiativen hierzu werden an den Projektfonds „Kultur & Schule“ verwiesen, an dem sich die Toepfer Stiftung beteiligt
Die finanzielle Förderung wissenschaftlicher Fachtagungen, Symposien oder Konferenzen, von Promotionen oder Habilitationen sowie anderer wissenschaftlicher Forschungsvorhaben
In der bisherigen Förderung der Stiftung finden häufig völkerverbindende, ehrenamtlich initiierte oder durchgeführte und/oder innovative Vorhaben Berücksichtigung. Besondere Bedeutung im Antragsverfahren besitzt die Darlegung, welche Zielgruppen und Wirkungen mit den beantragten Aktivitäten erreicht werden sollen. Die Formulierung „Die allgemeine Öffentlichkeit“ stellt keine Zielgruppenbeschreibung dar, angestrebte Wirkungen sind gerne ebenfalls konkret oder beispielhaft zu beschreiben.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich unter Nutzung eines der nachstehend zur Verfügung gestellten Antragsformulare, die Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Anliegen knapp darzustellen und weitere Unterlagen beizufügen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine Förderentscheidung nur auf der Basis vollständig ausgefüllter Antragsunterlagen treffen können. Anträge können stets nur in einer der genannten Kategorien eingereicht werden, die Antragstellenden sind bei Grenzfällen oder Vorhaben, die fondsübergreifende Ziele verfolgen, gebeten, so selbst den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit zu identifizieren.
Ohne hiermit einen Anspruch auf Förderung durch die Toepfer Stiftung in Aussicht stellen zu wollen, verweisen wir an dieser Stelle auf die Publikation der Stiftung Mitarbeit, die evtl. eine Hilfestellung bei der Formulierung eines Förderantrages bietet: Erfolgreich Fördermittel einwerben.
Die Stiftung bemüht sich, auf entsprechende Anfragen binnen Monatsfrist zu reagieren. Unverlangt eingesandte Unterlagen werden nicht zurückgesandt, ein Anspruch auf Förderung oder die Begründung einer Ablehnung besteht nicht.
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Förderantrag stellen
Kontakt
Dr. Klara Stumpf Programmleitung Zukunftsgerechte Landnutzung Programmleitung Wissenschaft
+49 40 33 402 12stumpf[at]toepfer-stiftung.de