Was wir tun
Small Change for Hamburg & Europe
Der kleine Förderfonds für Hamburg und Europa
Die Stiftung versteht die Förderfonds „Small Change“ als Suche nach Initiativen oder Vorhaben, bei denen „kleines Geld“ große Wirkung entfalten kann, also erwartbar einen Unterschied macht. Dabei ist ein Bezug zu den Zielen und dem Programm der Stiftungsarbeit zwingend.
Sie haben Ideen für Hamburg und Europa? Wir geben was dazu!
Mit Small Change for Hamburg and Europe fördern wir schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Hamburg und Europa auseinandersetzen.
Die Toepfer Stiftung sieht sich nach ihrer Satzung in besonderer Weise der Europäischen Verständigung und Einigung unter Wahrung der kulturellen Vielfalt verpflichtet. Vorhaben sind in diesem Kontext grundsätzlich förderfähig, wenn sie im Kern für Dialog und Kennenlernen in Europa werben und milieu- und grenzübergreifend Menschen zusammenbringen. Dabei reicht eine bloße Beteiligung von Menschen unterschiedlicher europäischer Herkünfte an einer kulturellen oder wissenschaftlichen Aktivität zur Begründung der Zielstellung nicht aus, auch rein bilaterale Vorhaben bedürfen einer ergänzenden Begründung mit Blick auf eine europäische Dimension des Vorhabens.
In gleichem Maße fühlt sich die Toepfer Stiftung ihrem „Heimathafen“ Hamburg und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Metropolregion Hamburg verbunden. Entsprechende Anträge, die auf gesellschaftlichen Dialog, das Miteinander von Kulturen, Religionen oder Milieus wie auch die Stärkung einer lebendigen, diskursoffenen und pluralen Stadtgesellschaft zielen, sind uns willkommen. Auch hier reicht als Antragsbegründung nicht aus, dass die Aktivitäten lediglich in Hamburg stattfinden.
Für Förderanträge, die sich nicht auf Small Change for Hamburg & Europe beziehen, informieren Sie sich bitte über die allgemeinen Förderbedingungen der Toepfer Stiftung.
Wenn Sie einen Förderantrag für Small Change for Hamburg & Europe einreichen möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Lesen Sie sich die allgemeinen Förderbedingungen bitte genau durch
Füllen Sie bitte das untenstehende Antragsformular aus
Stellen Sie uns bitte über das Antragsformular einen ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan zur Verfügung (Vorlage siehe unten)
Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden
- Förderbedingungen
Small Change hat den Anspruch, dass:
die Antragstellenden in der Regel die Gemeinnützigkeit besitzen oder mit einer gemeinnützigen Organisation kooperieren und einen nachweisbaren ideellen oder materiellen Eigenbeitrag zu dem Vorhaben beisteuern. Dort, wo (noch) keine Gemeinnützigkeit vorliegt oder Einzelpersonen eine Förderung beantragen, folgt ein erhöhter Transparenzanspruch an die Mittelverwendung.
Förderungen maximal bis zur Höhe von € 5.000 ausgesprochen werden. Eine Beantragung dieser Höchstsumme bedarf einer besonderen Begründung, die Beantragung kleinerer Summen ist aussichtsreicher.
sich die Toepfer Stiftung mit derartigen Förderungen an keinen Vorhaben beteiligt, deren Gesamtvolumen € 25.000 übersteigt. Hiervon ausgenommen sind Gründungs-, Vorlauf- oder Vorprojektkosten für größere Vorhaben.
die bloße Unterstützung des Regelbetriebs vorhandener Institutionen oder wiederkehrender, bereits etablierter Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen ist, und
Initiativen oder Vorhaben nur einmalig gefördert werden können und die mehrfache Antragstellung durch eine Institution binnen eines Geschäftsjahres ausgeschlossen ist.
Von der Förderung auf Antrag sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Stipendien oder Einzelfallhilfen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (Mildtätigkeit)
die Deckung von nachlaufenden Etatlücken vorhandener Vorhaben sowie Folge- bzw. Ausfallfinanzierung
Zuschüsse zu laufenden Personalkosten
Zuschüsse zu Freiwilligendiensten im Ausland, Klassenfahrten, Schüleraustauschen sowie der Teilnahme an internationalen Schüler- oder Studierendenwettbewerben (Model the UN, Moot Courts, Simulationen zum Europäischen Jugendparlament, etc.)
Regelaktivitäten innerhalb von Städtepartnerschaften
Druckkostenzuschüsse oder die Förderung von Buch-, CD- oder Filmprojekten,
die Anschaffung von Investitionsgütern für Einzelpersonen oder nicht-gemeinnützige Organisationen (Filmequipment, Computer, Fahrzeuge etc.)
Projekte freier Künstler und Künstlerinnen oder Produktionskosten zu Vorhaben, sofern sie sich nicht eindeutig zu den o.g. Zielen in Beziehung setzen.
Vorhaben der kulturellen Bildung an Schulen. Hamburger Initiativen hierzu werden an den Projektfonds „Kultur & Schule“ verwiesen, an dem sich die Toepfer Stiftung beteiligt.
Die finanzielle Förderung wissenschaftlicher Fachtagungen, Symposien oder Konferenzen, von Promotionen oder Habilitationen sowie anderer wissenschaftlicher Forschungsvorhaben.
In der bisherigen Förderung der Stiftung finden häufig völkerverbindende, ehrenamtlich initiierte oder durchgeführte und/oder innovative Vorhaben Berücksichtigung. Besondere Bedeutung im Antragsverfahren besitzt die Darlegung, welche Zielgruppen und Wirkungen mit den beantragten Aktivitäten erreicht werden sollen. Die Formulierung „Die allgemeine Öffentlichkeit“ stellt keine Zielgruppenbeschreibung dar, angestrebte Wirkungen sind gerne ebenfalls konkret oder beispielhaft zu beschreiben.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich unter Nutzung eines der nachstehend zur Verfügung gestellten Antragsformulare, die Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Anliegen knapp darzustellen und weitere Unterlagen beizufügen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine Förderentscheidung nur auf der Basis vollständig ausgefüllter Antragsunterlagen treffen können. Anträge können stets nur in einer der genannten Kategorien eingereicht werden, die Antragstellenden sind bei Grenzfällen oder Vorhaben, die fondsübergreifende Ziele verfolgen, gebeten, so selbst den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit zu identifizieren.
Ohne hiermit einen Anspruch auf Förderung durch die Toepfer Stiftung in Aussicht stellen zu wollen, verweisen wir an dieser Stelle auf die Publikation der Stiftung Mitarbeit, die evtl. eine Hilfestellung bei der Formulierung eines Förderantrages bietet: Erfolgreich Fördermittel einwerben.
Die Stiftung bemüht sich, auf entsprechende Anfragen binnen Monatsfrist zu reagieren. Unverlangt eingesandte Unterlagen werden nicht zurückgesandt, ein Anspruch auf Förderung oder die Begründung einer Ablehnung besteht nicht.
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Förderantrag stellen
Kontakt
Marina Meyer Assistentin des Vorstandsvorsitzenden Sonderaufgaben
+49 40 33 402 – 10meyer[at]toepfer-stiftung.de